po:zeugnis
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Soll die Note der Prüfungsfachversion mit Hilfe der Gewichte der Teilprüfungen statt der Volumina gebildet werden, muss die entsprechende Option in Feld (2) aktiviert werden. Wann aus Volumen und wann über Gewichte berechnet werden soll, wird hier erörtert: [[modell: | Soll die Note der Prüfungsfachversion mit Hilfe der Gewichte der Teilprüfungen statt der Volumina gebildet werden, muss die entsprechende Option in Feld (2) aktiviert werden. Wann aus Volumen und wann über Gewichte berechnet werden soll, wird hier erörtert: [[modell: | ||
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+ | Das Bestehen der Prüfungsfachversion wird über ein Volumen geregelt (Feld (1)). Das Volumen, das in den Abschluss einfließen kann, wird in Feld (2) separat gesteuert. Das Abschlussvolumen kann von dem für das Bestehen notwendige Volumen abweichen, es z.B. unterschreiten, | ||
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+ | Wenn nach dem Bestehen der Prüfungsfachversion weiteres Volumen angemeldet werden darf, so ist das über Feld 3 zu steuern. Dies ermöglicht Modellierungen mit Teilprüfungen, | ||
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+ | Ist dies der Fall, werden die Volumina von Feld (1) und Feld (3) addiert, um das maximale Volumen für eine Anmeldung in diesem Prüfungsfach zu bestimmen. | ||
+ | Feld (2) und Feld (3) werden addiert, um das maximale Volumen zu bestimen, das in die Notenberechnung einfließen kann. Wird dieses Maximum überschritten, | ||
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+ | \\ | ||
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+ | **Buchung erst bei Bestehen/ | ||
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+ | Normalerweise wird Studierenden das Volumen von Teilprüfungen immer bei deren Bestehen gutgeschrieben und auch in die entsprechende Prüfungsfachversion eingebucht. Manche Prüfungsordnungen erfordern es jedoch, dass Volumen eines Moduls erst bei Bestehen des Gesamtmoduls gutgeschrieben wird. Die Prüfungsfachversion bietet diese Möglichkeit. | ||
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+ | {{: | ||
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+ | Hierzu gibt es drei Möglichkeiten: | ||
+ | * Es kann ein festes Volumen eingegeben werden, das bei Bestehen der Prüfungsfachversion verbucht wird. Dies kann mit dem Volumen für das Bestehen identisch sein, oder nach oben bzw. unten davon abweichen. | ||
+ | * Es kann das Volumen verbucht werden, das die/der jeweilige Studierende in den Teilprüfungen tatsächlich erreicht hat. Das gilt für Fälle, in denen das Volumen variabel ist und nicht vorhergesagt werden kann. | ||
+ | * Anstatt des Volumens der Teilprüfungen kann das dort eingetragene ECTS-Äquivalent als Volumen verbucht werden. Dies ermöglicht Konstrukte, in denen das zu verbuchende Volumen variabel gehalten werden muss, jedoch aus technischen Gründen von dem eigentlichen Volumen der Teilprüfungen abweicht. | ||
===== Fachgruppe ===== | ===== Fachgruppe ===== |
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