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ECTS-Ranking
Für normale Zeugnisse
Die Einstellungen für das ECTS-Ranking bei Zeugnissen müssen bei der entsprechenden Prüfungsordnung vorgenommen werden.
Soll eine Vergleichsgruppe verwendet werden, muss diese zunächst im Dialog für das Studienfach (auf der Registerkarte „Schnittstelle BAföG“) bei den Vergleichsgruppen BAföG-Teilerlass definiert werden.
Danach kann sie bei allen Prüfungsordnungen eingetragen werden, die zur Vergleichgruppe gehören sollen.
Über die Option „Haken ‚Vergleichsgruppe berücksichtigen’ im PD aktivieren“ kann man eine Voreinstellung treffen, ob der entsprechende Haken für diese Prüfungsordnung im PD-Modul aktiviert sein soll. Es ist in dem Fall trotzdem möglich, den Haken im PD-Modul wieder zu deaktivieren.